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Flug- und Gepäckprobleme
Verspätete Flüge oder Gepäckprobleme

Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung und Gepäckprobleme

So erhalten Sie eine Entschädigung für Flugverspätungen und was tun, wenn Ihr Gepäck nicht am Ziel angekommen ist?

FLUGVERZÖGERUNGEN & STORNIERUNGEN

Allgemeine Hinweise. Bei einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden, wenn die Verspätung nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ beruht und hätte nicht vermieden werden können und im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft oder des Flughafens liegt, haben Sie Recht auf eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft gemäß den EU-Vorschriften (vorbehaltlich Einschränkungen):
  • 250 € für die Flüge bis zu 1.500 km;
  • 400 € für die Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km;
  • 600 € für alle anderen Flüge.
Flüge von Berlin und andere Städte in Deutschland nach Russland sind über 1.500 km (weniger als 3.500 km).
 
Wir empfehlen außerdem, alle Lebensmittel-, Transport- und Unterkunftsbelege aufzubewahren. Sie können versuchen, einen Erstattungsanspruch geltend zu machen, indem Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden.
 
So beantragen Sie eine Entschädigung nach EU-Vorschriften. Gemäß den Regeln der Fluggesellschaft müssen Sie Ihren Anspruch selbst geltend machen, da die Fluggesellschaften Ihre tatsächliche Verspätungszeit, Ihre persönlichen Daten usw. verlangen. Sie können bei derselben Buchung einen Anspruch für andere Passagiere erheben.
 

VERSPÄTETES, VERLORENES ODER BESCHÄDIGTES GEPÄCK

Das neue Übereinkommen von Montreal von 1999 regelt die Haftung des Luftfrachtführers bei Schäden an Passagieren und deren Gepäck während der Flugreisen. Die Verfahren wurden auch in EU-Verordnungen übernommen.
 
Gepäckverspätung: Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, es sei denn, sie hat alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu vermeiden, oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung für Gepäckverspätung ist auf 1,000 SZR (Sonderziehungsrechte) begrenzt (ungefährer Betrag: 1,200 EUR).
 
Gepäckschaden oder -verlust: Die Fluggesellschaft haftet für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks für bis zu 1,000 SZR. Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft, es sei denn, das Gepäck war defekt. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet der Beförderer nur, wenn er ein Verschulden trifft.
 
Höhere Haftungsbeschränkungen für Gepäck: Ein Passagier kann von einer höheren Haftungsbeschränkung profitieren, indem er beim Check-in eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet.
 
So fordern Sie eine Entschädigung an: Wenn Ihr Gepäck beschädigt ist, sich verspätet oder verloren geht, müssen Sie sich so schnell wie möglich schriftlich bei der Fluggesellschaft beschweren.
  • Bei Schäden am aufgegebenen Gepäck muss sich der Passagier innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, beschweren.
  • Bei verspätetem Gepäck müssen Sie Ihre Reklamation am Ankunftsflughafen einreichen.

VERSPÄTETES GEPÄCK ONLINE VERFOLGEN

Sobald Ihr verspätetes Gepäck am Flughafen gemeldet wird, erhalten Sie eine Aktenreferenz. Mit diesen Informationen können Sie den Status Ihres Gepäcks online verfolgen.